Die Selbstständige Schule in Hessen

Die Schule ist selbständig in der Planung und Durchführung des Unterrichts und des Schullebens, in der Erziehung und in der Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten.

Die Stärkung der Selbstständigkeit von Schulen ist ein wesentliches Anliegen der Hessischen Landesregierung. Die Schulen benötigen mehr Flexibilität und Handlungsspielräume, um auf die unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort reagieren zu können.

Die öffentlichen Schulen sind nicht rechtsfähige öffentliche Anstalten. Sie können jedoch auf der Grundlage einer allgemein oder im Einzelfall erteilten Ermächtigung und Im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel Rechtsgeschäfte mit Wirkung für den ermächtigten Rechtsträger abschließen und für diesen Verpflichtungen eingehen.

Bei Abschluss der Rechtsgeschäfte handelt die Schulleitung in Vertretung des Rechtsträgers. Die Rechtsgeschäfte müssen der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule dienen (§ 127a HSchG).

Mit der Möglichkeit, „Selbstständige Schule“ zu werden, erhalten die hessischen Schulen erweiterte Freiheiten, um Qualitätsverbesserungen in der schulischen Bildung herbeizuführen. Insgesamt haben sich 39 allgemeinbildende Schulen aller Schulformen (SES) und 36 berufliche Schulen (SBS) in Hessen auf den Weg zu einer „Selbstständigen Schule“ begeben (Stand: Schuljahr 2012/2013).

Ein elementarer Bestandteil dieses Umwandlungsprozesses ist die Bewirtschaftung eines eigenen Budgets, denn sie gibt den Schulen Freiraum für eine stärkere Profilbildung. Die Schulen nutzen zudem die erweiterten Entscheidungsbefugnisse der Schulleitung der Personalgewinnung und -entwicklung zur Verbesserung der individuellen Förderung.

Dazu gehören die Reduzierung der Nicht-Versetzungsquote oder die Verbesserung der Durchschnittsnoten der Abiturienten und Abiturientinnen. Auch werden die Entwicklung schulspezifischer Fachcurricula, Schulcurricula, der Auf- und Ausbau eines Feedback-Systems oder die Verbesserung des schulischen Rhythmisierungskonzepts angestrebt.

Hierfür erhalten die Selbstständigen Schulen eine über die Grundunterrichtsversorgung hinausgehende Stellenzuweisung von drei Prozent (zum Schuljahr 2013/2014 fünf Prozent) und können über freie Personalmittel eigenverantwortlich verfügen.