Elternspenden zur Förderung des Unterrichts- und Erziehungsarbeit an öffentlichen Schulen

Zur Förderung des Unterrichts- und Erziehungsarbeit an Schulen sowie die Verwaltung und Verfügung über Spendenaufkommen obliegt den Eltern. Den Eltern steht es frei, zu diesem Zweck privatrechtliche Vereinbarungen zu bilden.

Die Geschäftsführung und der Schriftverkehr sind so einzurichten, dass die Unabhängigkeit von der Schule gewährleistet und stets eindeutig erkennbar ist. Schreiben, die im Zusammenhang mit der Elternspende stehen, dürfen nicht von der Schulleitung oder von Lehrkräften der Schule unterschrieben oder mitgezeichnet werden.

Der Schulleitung, Lehrkräften, sonstigen Schulbediensteten und Schüler wird untersagt, Einblick in die Spendenlisten der Eltern zu nehmen.

Zum Einsammeln der Spenden, zur Verwaltung und hinsichtlich der Verfügung über das Spendenaufkommen wird empfohlen einen Förderverein zu bilden.

Besteht kein Förderverein wird die Elternspende vom Kassierer verwaltet, die der Schulelternbeirat wählt. Der Kassierer führt das Konto und holt auch die in der Schule gesammelten Beträge ab.

Die Verfügung über das Spendenaufkommen soll einem aus mindestens drei Personen bestehenden Bewilligungsausschuss obliegen. Dem Bewilligungsausschuss sollte möglichst die Schulleitung oder von diesem benannte Lehrkraft angehören.

Quelle: Erlass vom 03.09.2013